Immobilienbewertungen bei Schenkungen

Wer eine Immobilie oder mehrere Immobilien verschenken möchte, sollte deren Wert kennen. In er Regel erfolgt die Schenkung über einen Notar. Manchmal wird zusätzlich noch ein Rechtsanwalt hinzugezogen. Um grobe Fehleinschätzungen bei der Bewertung zu vermeiden, sollte die Wertermittlung von Immobilien nur durch einen erfahrenen und zertifizierten Sachverständigen erfolgen. In der Regel haben weder Rechtsanwälte noch Laien das Fachwissen und die Marktkenntnisse, um den Zustand der Immobilie und die allgemeinen Werteverhältnisse am Immobilienmarkt realistisch einschätzen. Darüber hinaus basiert ein professionell erstelltes Gutachten immer auf einer Ortsbegehung, bei der vom Sachverständigen insbesondere der Zustand und die objektspezifischen Eigenschaften der die Immobilie geprüft werden.

Häufig werden von Laien unbebaute Grundstücke mit bebauten Grundstücken gleichgesetzt. Nicht selten schenken Eltern dem einen Kind ein Bauplatz und dem anderen Kind ein älteres Häuschen. Damit die Verteilung der Immobilien an Kinder oder Enkelkinder allerdings auch objektiv möglichst gerecht ist, müssen die Immobilien realistisch bewertet werden. Die Größe des Grundstücks und der Bodenrichtwert sind nur eine von vielen Einflussfaktoren auf den Immobilienwert. Wer glaubt, hier mit Quadratmeterpreisen rechnen zu können, hat Ärger und Streitereien schon vorprogrammiert.

Sachverständige ermitteln den Wert einer Immobilie nicht nur fachgerecht, sondern auch neutral. Die Kosten für ein professionelles Gutachten sind relativ gering, wenn man sie mit den etwaigen Verlusten (z.B. zu hohe Erbschaftssteuerbelastungen) vergleicht. Und vor allem erspart man sich im Nachhinein viel Zeit und Ärger.

Immobilienbewertungen bei Erbe

Tritt ein Erbfall ein, so ist in der Regel eine Erbschaftssteuer an das Finanzamt zu zahlen. Bei der Bemessung der Erbschaftssteuer wird vom Finanzamt über Bodenrichtwerte und Standardverfahren der Wert einer Immobilie ermittelt. Eine Objektbegehung vor Ort erfolgt normalerweise nicht. Dies kann dazu führen, dass der Wert der Immobilie zu hoch angesetzt wurde und damit zu viel Erbschaftssteuer gezahlt werden muss. Wer dies nicht akzeptieren möchte, muss ein qualifiziertes Gutachten vorlegen. Doch Vorsicht: Finanzämter akzeptieren oft nur zertifizierte, öffentlich bestellte oder durch den Gutachterausschuss bestellte Sachverständige.

Das Ingenieur- und Sachverständigenbüro Sauer hat seit über 20 Jahren Erfahrungen in der Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken. Die diplomierte Bauingenieurin Sabine Sauer ist von 2000 bis 2021 vom Gutachterausschuss Rauenberg bestellt und nun seit 2021 vom Zweckverband des Gutachterausschusses des Südöstlichen Rhein-Neckar-Kreis bestellt.

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