Was ist der Unterschied zwischen Wohnfläche und Nutzfläche?

Die Nutzfläche bezieht sich auf die gesamte, nutzbare Fläche einer Immobilie, nicht nur auf Wohnen. Nach der Wohnflächenverordnung (WoFlV) zählen zur Wohnfläche grundsätzlich alle Grundflächen, die zur Wohnung gehören. Für Kellerräume, Terrassen, Balkone, Wintergärten und Räume unter Dachschrägen zum Beispiel, müssen bestimmte Kriterien erfüllt werden, damit sie zur Wohnfläche zählen. Bei der Anrechnung von Kellerräumen gibt es je nach Landesbauordnung zusätzliche Kriterien, die eine entscheidende Rolle spielen.

Bei der Grundflächenermittlung nach DIN 277 unterscheidet man zwischen Funktions- Nutz- und Verkehrsflächen.

Je nach Berechnungsart können deshalb unterschiedliche Ergebnisse herauskommen.

Die Unterschiede zwischen Nutzfläche und Wohnfläche sind wichtig, da sie Auswirkungen auf die Berechnung von Mieten, Nebenkosten und andere Aspekte haben.

Wann wird eine Wohnflächenberechnung benötigt?

Mietverhältnisse:
Bei Mietverhältnissen ist die Wohnfläche oft ausschlaggebend. Sie ist die Basis für die Mietpreisberechnung.

Nebenkostenabrechnung bei Mietverhältnissen:
Bei der Abrechnung von Nebenkosten kann die Wohnfläche eine Rolle spielen. Manchmal werden Nebenkosten auf Grundlage der Wohnfläche anteilig auf die Mieter umgelegt.

Immobilienverkauf:
In Immobilienanzeigen wird fast immer die Wohnfläche angegeben. Wer dabei die Nutzfläche mit der Wohnfläche verwechselt, riskiert eine Kaufrückabwicklung.

Finanzierung und Hypotheken:
Banken und Finanzinstitute benötigen in der Regel eine fundierte Wohnflächenberechnung, wenn es um die Finanzierung oder Vergabe von Hypotheken geht.

Erbschaftsangelegenheiten:
Bei Erbschaftsangelegenheiten kann die korrekte Bestimmung der Wohnfläche wichtig sein, insbesondere wenn Immobilienvermögen aufgeteilt werden muss.

Feststellung von Mängeln oder Bauschäden:
Die Wohnfläche kann bei der Ermittlung von Schadensbeseitigungskosten oder Reparaturen eine Rolle spielen.

Fördermittel und Zuschüsse:
Fördermittel oder Zuschüsse von staatlichen Stellen sind in der Regel ebenfalls von der Wohnfläche abhängig.

Die tatsächliche Wohnfläche ist entscheidend!

Der Bundesgerichtshof hat im November 2015 ein Urteil zur Wohnfläche ausgesprochen. Demnach kommt es bei Mieterhöhungsverfahren auf die tatsächliche Wohnungsgröße an. In diesem Urteil wurde die bisherige Abweichung von bis zu 10% ausdrücklich aufgehoben.

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